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blosse Anwartschaft

Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen einer Scheidung

Éclairages
Direkte Steuern
A musste seiner Ex-Frau aufgrund einer Scheidungskonvention Zahlung aus künftigem Einkommen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsplan zahlen. Da er im Zeitpunkt der Scheidung erst eine Anwartschaft auf Aktien performance-shares hatte und die tatsächliche Zuteilung von Aktien erst 3 Jahre nach der Scheidung erfolgte, handelt es sich nach Auffassung des BGr um eine Zahlung aus der Auflösung des Güterstandes und nicht um abzugsfähigen Unterhalt. Anders verhält es sich bei den Mitarbeiteroptionen, welche ihm erst nach der Scheidung zugeteilt wurden. Zahlung in diesem Zusammenhang an seine Ex-Frau sind als Unterhaltszahlungen abzugsfähig.
Marcel Meier
Frédéric Epitaux
iusNet StR 27.04.2020