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gemeinsame Mittelverwendung

Internationale Ehegattenbesteuerung

Jurisprudence
Direkte Steuern

DB.2020123 / ST.2020.141

Der Ehegatte der Steuerpflichtigen ist in Deutschland wohnhaft. Neben der Berücksichtigung der Faktoren des in Deutschland wohnhaften Ehegatten war die internationale Steuerausscheidung Streitgegenstand. Entgegen der Auffassung des KStA ZH stehen die Aus- und Weiterbildungskosten in sachlichem Zusammenhang mit dem in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommen. Sie sind somit diesem zuzuordnen und nicht quotal auszuscheiden. Im Übrigen erwies sich die vom KStA ZH vorgenommene internationale Steuerausscheidung als korrekt.
iusNet StR 28.05.2021