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Gewinnstrebigkeit

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel und das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Steuerbarer gewerbsmässiger Liegenschaftshandel liegt gemäss bundesgerichtlicher Praxis in der Regel dann vor, wenn eine steuerpflichtige Person An- und Verkäufe von Liegenschaften systematisch und mit der Absicht der Gewinnerzielung vornimmt. Keine selbständige Erwerbstätigkeit im Bereich des Immobilienhandels liegt indessen vor, wenn lediglich das eigene Vermögen verwaltet wird, auch wenn das Immobilienvermögen umfangreich ist.
iusNet StR 26.04.2022

Selbständige Erwerbstätigkeit oder Liebhaberei

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ob ein Betrieb objektiv geeignet ist, einen Gewinn zu erzielen ist aufgrund einer individuellen betriebswirtschaftlichen Analyse festzustellen. Ohne Gewinngeeignetheit und Gewinnerzielungsabsicht kann keine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegen und die daraus resultierenden Verluste können steuerlich nicht zum Abzug zugelassen werden. Prozesskosten sind als Liegenschaftenunterhalt nur dann abzugsfähig, wenn das Verfahren der Sicherung des Grundeigentums dient und nicht offensichtlich aussichtslos ist.
iusNet StR 25.02.2022

Liegt beim Handel mit Devisen und Derivaten eine selbständige Erwerbstätigkeit vor?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Handel mit Devisen und Derivaten kann eine selbständige Erwerbstätigkeit darstellen. Hierfür müssen die bekannten Kriterien in der Gesamtheit auf einen Erwerb ausgerichtet sein. Ausserdem gewichtete das BGr in der Beurteilung insbesondere die eingegangenen Risiken durch den Einsatz von Fremdkapital sowie von Derivaten für Spekulationszwecke. Die Deklaration der selbständigen Erwerbstätigkeit durch den Beschwerdeführer wurde für die Qualifikation als nicht massgebend erachtet.
iusNet StR 23.09.2021

Abgrenzung selbständige Erwerbstätigkeit vs. Liebhaberei bei einem Hotel- und Gastrobetrieb im gehobenen Segment

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr hatte zu prüfen, ob der Steuerpflichtige einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Er investierte erhebliche eigene Mittel in den Aufbau und den Betrieb eines Hotel- und Gastrobetriebs im gehobenen Segment. Trotz Dauerverlust bejahte das BGr sowohl die Gewinngeeignetheit als auch die Gewinnerzielungsabsicht. Ausschlaggebend war der Umsatz, welcher auf eine ernsthafte betriebliche Betätigung hinwies.
iusNet StR 25.08.2020

Wiederaufnahme des Wertschriftenhandels

Jurisprudence
Direkte Steuern
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt ein deutliches Indiz vor, dass es an einer subjektiven oder objektiven Gewinnstrebigkeit mangelt, wenn eine Tätigkeit auf Dauer nichts einbringt. Wer wirklich eine Erwerbstätigkeit ausübt, wird sich in der Regel nach andauernden beruflichen Misserfolgen von der Zwecklosigkeit seiner Tätigkeit überzeugen lassen und diese aufgeben.
iusNet StR 02.07.2019