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Grenzgänger

Örtliche Zuständigkeit bei der Quellensteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei Grenzgängern und internationalen Wochenaufenthaltern ist der Sitzkanton der Steuerschuldnerin für die Quellensteuererhebung örtlich zuständig. Eine eigene Bezugszuständigkeit des materiell berechtigten Kantons kann aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht abgeleitet werden. Die Bestimmungen, die mit der Quellensteuerrevision per 1. Januar 2021 in Kraft treten, sind noch nicht anwendbar. Aufgrund dieser wäre eine direkte Zuständigkeit des materiell berechtigten Kantons zu bejahen.
iusNet StR 27.07.2020