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Hinterziehungsverfahren

Sicherstellungsverfügung für Hinterziehungsbusse

Jurisprudence
Direkte Steuern
Da Bussen höchstpersönlicher Natur sind, haftet die Ehefrau nicht für die Hinterziehungsbusse ihres Ehemannes. Entsprechend ist die Verfügung zur Sicherstellung der mutmasslich geschuldeten Hinterziehungsbusse auch nur dem Ehemann zuzustellen. Die Steuerverwaltung muss die behauptete Busse nur glaubhaft machen.
iusNet StR 24.09.2019