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Immaterialgüterrechten

Übergang stiller Reserven bei Statuswechsel

Jurisprudence
Direkte Steuern
Gehen bei einem Statuswechsel stille Reserven in den steuerfreien Raum über, hat der Kanton Aargau das Recht, über diese steuersystematisch realisierten stillen Reserven abzurechnen. Hat die steuerpflichtige Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Kanton, setzt dies jedoch voraus, dass der im Kanton Aargau belegenen Betriebsstätte überhaupt stille Reserven zuzuweisen sind.
iusNet StR 27.03.2020