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interkantonalen Ausscheidungsverlust

Revision der Grundstückgewinnsteuer infolge eines operativen Verlustes

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Der Kt ZH liess den operativen Verlust einer interkantonalen Grundstückhändlerin bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer unberücksichtigt. Infolge des Wegfalls des Spezialsteuerdomizils im Kt ZH konnte dieser Verlust nicht mehr mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Die Steuerpflichtige hätte gegen die Veranlagung Einsprache erheben können mit dem Verweis, dass noch nicht alle rechtserheblichen Tatsachen vorliegen. Eine Korrektur der Veranlagung mittels Revision ist nicht mehr möglich.
iusNet StR 21.12.2020