Bei eingeschriebener Briefpost besteht eine natürliche Vermutung für die ordnungsgemässe Zustellung der Abholungseinladung im Briefkasten oder im Postfach. Dieselbe Vermutung herrscht praxisgemäss beim Verfahren "A-Post Plus", da die Zustellung elektronisch erfasst wird, wenn die Sendung in das Postfach oder in den Briefkasten des Empfängers gelegt wird.