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Schenkungswille

Aus dem Privatvermögen eines Dritten geleistetes Dienstjahresgeschenk

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nicht jede Geldleistung eines Arbeitgebers oder von Dritten an einen Arbeitnehmer stellt zwingend Arbeitseinkommen dar. So können z.B. Trinkgelder oder Gelegenheitsgeschenke Schenkungen im steuerlichen Sinne darstellen. Aber sobald ein enger Konnex zwischen der Geldzahlung und dem Arbeitsverhältnis erstellt ist, werden erhöhte Anforderungen an den Nachweis des Schenkungswillens gestellt. Dieser Nachweis ist einem Verwaltungsrat und Aktionär, der zu keinem Zeitpunkt selbst Arbeitgeber gewesen war, nicht gelungen, obwohl er erst nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse langjährigen Mitarbeitern aus seinem Privatvermögen freiwillige Beiträge zukommen liess.
iusNet StR 28.05.2019