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Selbstbelastungszwang

Verbot der Selbstbelastung im Steuerstrafverfahren

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Steuerpflichtige ist in einem Steuer- bzw. Nachsteuerverfahren verpflichtet, der Steuerbehörde die notwendigen Informationen und Unterlagen mitzuteilen. Demgegenüber ist das Steuerstrafverfahren als strafrechtlich im Sinne der EMRK zu qualifizieren; es gilt daher für dieses Verfahren der Grundsatz, wonach niemand gezwungen werden soll, sich selbst zu belasten.
iusNet StR 08.03.2019