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Sicherstellungsverfügung

Sicherstellungsverfügung für Hinterziehungsbusse

Jurisprudence
Direkte Steuern
Da Bussen höchstpersönlicher Natur sind, haftet die Ehefrau nicht für die Hinterziehungsbusse ihres Ehemannes. Entsprechend ist die Verfügung zur Sicherstellung der mutmasslich geschuldeten Hinterziehungsbusse auch nur dem Ehemann zuzustellen. Die Steuerverwaltung muss die behauptete Busse nur glaubhaft machen.
iusNet StR 24.09.2019

Sicherstellung von Steuerforderungen bei Personen mit Wohnsitz im Ausland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann ausnahmsweise als geheilt gelten, wenn der Mangel im Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz kompensiert wird, die betroffene Person namentlich die Möglichkeit erhält, sich vor einer Rechtsmittelinstanz zu äussern, und diese die von der Gehörsverletzung betroffenen Aspekte mit derselben Kognition überprüfen kann wie die untere Instanz.
iusNet SR 06.12.2018