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Steuernachfolgerin

Steuernachfolge bei Übernahme eines Unternehmens

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Übernehmerin hat mit der Übertragerin einen Kaufvertrag geschlossen, in dessen Rahmen der Taxibetrieb überführt wurde. Bei der Übertragung des Taxibetriebs hat es sich offenkundig um ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Gesellschaften gehandelt, die ihrerseits von nahestehenden Personen (Vater und Tochter) gehalten werden. Die Übernehmerin hat mit der Übertragerin einen Kaufvertrag geschlossen, in dessen Rahmen der Taxibetrieb überführt wurde. Das BGer bestätigte die Auffassung der ESTV, dass die Übernehmerin als Steuernachfolgerin in die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen eingetreten sei. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 24.02.2021