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Unternehmenssteuerreform

Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Ausschüttung aus einer Genossenschaft ohne Grundkapital und ohne Anteilscheine keinen Beteiligungsertrag im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Satz 3 StHG darstellt. Der Anwendungsbereich der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bedingt einen Ertrag aus beweglichem Vermögen im Sinne eines Entgelts für die Nutzungsüberlassung von Kapital durch eine natürliche Person.
iusNet StR 24.09.2019