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Unterricht

Ausgenommene Leistungen mit Ausbildungszwecken

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-5966/2018

Die Beschwerdeführerin betreibt seit mehreren Jahren eine Karateschule. Das Dienstleistungsangebot umfasst nicht nur den Unterricht für Erwachsene und Kinder, sondern auch Fitness und Wellnessangebote. Die ESTV forderte das Unternehmen auf, den Fragebogen zur Abklärung der MWST-Pflicht auszufüllen und einzureichen. Die ESTV war der Meinung, dass die Unterrichtstätigkeit nicht ein von der MWST ausgenommener Umsatz war und trug das Unternehmen rückwirkend per 2008 in das Register der Steuerpflichtigen ein.
iusNet StR 20.06.2019