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verdeckte Gewinnausschüttungen

Steuerliche Korrektur eines pauschalen Verwaltungshonorars an die Schwestergesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bestritten ist das von der Beschwerdeführerin verbuchte pauschale Verwaltungshonorar an eine Schwestergesellschaft, das durch die Beschwerdeführerin nicht ausreichend belegt werden konnte. Es fehlte nämlich an einer vertraglichen Vereinbarung sowie generell an schriftlichen Aufzeichnungen. Die von der Beschwerdeführerin angebotene Einsicht in zusätzliche Unterlagen, wurde aufgrund des Novenverbots abgelehnt.
iusNet StR 23.01.2023

Aufrechnung einer geldwerten Leistung bei der Gesellschaft ist starkes Indiz für Aufrechnung auch beim Beteiligungsinhaber

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die bei einer Gesellschaft aufgerechnete geldwerte Leistung ist zwar ein starkes Indiz, das bei der Veranlagung des Beteiligungsinhabers zu berücksichtigen ist. Da jedoch kein Aufrechnungsmechanismus besteht, ist auf Ebene der Beteiligungsinhaber eine erneute Prüfung vorzunehmen.
iusNet StR 25.02.2022

Steuerlich massgebender Zeitpunkt einer Privatentnahme

Jurisprudence
Direkte Steuern
Werden Patente aus einer Gesellschaft unterpreislich an den alleinigen Gesellschafter veräussert und anschliessend von diesem wiederum an eine von ihm gehaltene Gesellschaft unterpreislich verkauft, ist bei Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu klären, wann eine Privatentnahme vorliegt bzw. auf welchen stillen Reserven abzurechnen ist. Das Ergebnis hängt gemäss BGr insbesondere auch davon ab, ob im Nachsteuerverfahren Faktoren noch angepasst werden können oder nicht.
iusNet StR 23.09.2021

Verdeckte Gewinnausschüttung in Form von übersetzten Zinsen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Muttergesellschaft (Alleinaktionärin) gewährt ihrer Tochter ein Darlehen zum Zins von 3,75% (Satz für Betriebskredite laut Rundschreiben 2013). Das VGr GE stützte sich auf den maximalen Zinssatz, welcher im Rundschreiben 2013 für Liegenschaftskredite (2% - 2,75%) vorgesehen ist, um einerseits die abziehbaren Passivzinsen sowie andererseits diejenigen Zinsen, welche dem Gewinn der Beschwerdeführerin für die Steuerperiode 2013 aufgerechnet werden müssen (verdeckte Gewinnausschüttung), zu bestimmen, was vom BGr bestätigt wurde.
iusNet StR 26.08.2021

Zurechnung der geldwerten Leistung bei Substanzentnahme im Rahmen einer Veräusserung einer Gesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Wird im Zusammenhang mit der Veräusserung einer Gesellschaft durch den Gesellschafter durch eine verdeckte Gewinnausschüttung Substanz entzogen, so ist die geldwerte Leistung dem entziehenden Gesellschafter steuerlich zuzurechnen, auch wenn die Substanzentnahme den Kaufpreis verringert. Die geldwerte Leistung kann nicht dem Erwerber der Gesellschaft zufliessen.
iusNet StR 26.07.2021

Kein Aufrechnungsmechanismus von geldwerten Leistungen bei rechtskräftig festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine verdeckte Gewinnausschüttung stellt ein gewichtiges Indiz dar, dass eine Ausschüttung an den Gesellschafter vorliegt, doch ist eine erneute rechtliche Beurteilung auf der Ebene des Beteiligungsinhabers unerlässlich, da es sich bei der Gesellschaft und der an ihr beteiligten Person um zwei voneinander unabhängige Rechts- und Steuersubjekte handelt. Aufgrund der Vermutung der geldwerten Leistung findet hingegen eine Beweislastumkehr statt und der Beteiligungsinhaber muss detailliert nachweisen, weshalb keine geldwerte Leistung vorliegt.
iusNet StR 11.05.2021

Unentgeltliches Nutzungsrecht und Liegenschaftsunterhalt an nahestehende Personen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Dem einzelzeichnungsberechtigten Delegierten des Verwaltungsrats wurde ein unentgeltliches Nutzungsrecht an einer im Eigentum der Gesellschaft stehenden Wohnung eingeräumt. Dies sowie Aufwendung für Liegenschaftsunterhalt, die einer Tochtergesellschaft bezahlt wurden, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Namentlich der Wiederspruch zwischen den Renovationsarbeiten und dem statutarischen Zweck der Leistungserbringerin wurde als Indiz für die fehlende Leistungserbringung gewertet.
iusNet StR 27.04.2020

Dreieckstheorie bei der Vermietung von Büroräumen an eine Schwestergesellschaft

Éclairages
Direkte Steuern
Im Sinne der Dreieckstheorie ist aufgrund eines Drittvergleichs zu untersuchen, ob die zu beurteilende Leistung unter Schwestergesellschaften im Vergleich zu üblichem Geschäftsgebaren derart ungewöhnlich ist, dass der Schluss naheliegt, sie wäre so nicht erbracht worden, wenn der Leistungsempfänger dem Anteilsinhaber nicht nahestehen würde. Der Beteiligungsinhaber ist somit auch für Zuwendungen der Gesellschaft zu besteuern, die einer von ihm beherrschten weiteren Gesellschaft zufliessen, wenn eine geschäftsmässige Begründetheit für ein solches Vorgehen fehlt.
Natalie Peter
iusNet StR 23.12.2019

Dreieckstheorie unter Schwestergesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr kommt zum Schluss, dass der Beschwerdeführer die von der Vorinstanz angeführten Indizien nicht entkräften konnte. Eine plausible Erklärung für die Untermiete der Büroräumlichkeiten der ihm als Alleinaktionär gehörenden E AG an die C AG, die nicht im Beteiligungsverhältnis zum Zwecke der Gewinnverschiebung liegt, sei nicht ersichtlich. Die KStV BE hat den Mietzins deshalb zu Recht als geldwerte Leistung im Rahmen der Nachbesteuerung bei den Beschwerdeführern aufgerechnet.
iusNet StR 23.12.2019

Vorliegen einer geldwerten Leistung bei Aktionärsdarlehen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt bei einem Aktionärsdarlehen eine geldwerte Leistung vor, wenn das gewährte Darlehen durch den Gesellschaftszweck nicht abgedeckt oder im Rahmen der gesamten Bilanzstruktur ungewöhnlich ist, weiter bei fehlender Bonität des Schuldners oder dann, wenn keine Sicherheiten und keine Rückzahlungsverpflichtungen bestehen, die Darlehenszinsen nicht bezahlt, sondern dem Darlehenskonto laufend belastet werden und schriftliche Vereinbarungen fehlen.
iusNet StR 29.10.2019

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