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versuchte Hinterziehung

Aufrechnung einer geldwerten Leistung aus fiktivem Darlehen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Es bestand Uneinigkeit darüber, ob die vom Beschwerdeführer gehaltene Gesellschaft eine Beteiligung lediglich treuhänderische übertragen erhalten hat. Die Steuerverwaltung stützte sich im Wesentlichen auf einen Vereinbarungsentwurf, welcher ausdrücklich die treuhänderische Aktienübernahme vorsah. Nach Auffassung des BGer war es ausreichend, dass die Vorinstanz aufgrund der Gesamtheit der vorgetragenen Sachverhaltsaspekte zur Überzeugung gelangt ist, dass die Übertragung treuhänderisch erfolgte.
iusNet StR 19.02.2019