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Vertretungsbefugnis

Wiederherstellung der versäumten Rekursfrist

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr erinnert an seine jüngste Rechtsprechung betreffend die Wiederherstellung von versäumten Fristen im Verhinderungsfall eines Steuerpflichtigen, welcher nicht innerhalb von 30 Tagen Rekurs einlegen kann. Nach dieser Rechtsprechung muss sich die im Verfahren ordnungsgemäss vertretene Person das Verhalten ihres Vertreters anrechnen lassen. Das BGr präzisiert, dass das Fehlen einer schriftlichen Vollmacht zur Einreichung eines Rekurses unerheblich ist, wenn das Vertretungsverhältnis aus anderen Sachverhaltselementen abgeleitet werden kann.
iusNet StR 24.09.2019