Der steuerrechtlichen Wohnsitz bleibt bestehen, wenn am bisherigen Wohnsitz die langjährige Lebenspartnerin die gemeinsame Wohnung weiterhin bewohnt, der weggezogene Steuerpflichtige für die Mietkosten aufkommt und die Wohnung nach Belieben nutzen kann. Eine möblierte 2.5 Zimmer Wohnung kann ein Indiz für einen Wohnsitzwechsel darstellen, wenn der effektive Aufenthalt jedoch nicht nachgewiesen werden kann, verbleibt der steuerrechtliche Wohnsitz am bisherigen Wohnsitz.