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Wertschriftenhandel

Liegt beim Handel mit Devisen und Derivaten eine selbständige Erwerbstätigkeit vor?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Handel mit Devisen und Derivaten kann eine selbständige Erwerbstätigkeit darstellen. Hierfür müssen die bekannten Kriterien in der Gesamtheit auf einen Erwerb ausgerichtet sein. Ausserdem gewichtete das BGr in der Beurteilung insbesondere die eingegangenen Risiken durch den Einsatz von Fremdkapital sowie von Derivaten für Spekulationszwecke. Die Deklaration der selbständigen Erwerbstätigkeit durch den Beschwerdeführer wurde für die Qualifikation als nicht massgebend erachtet.
iusNet StR 23.09.2021

Wiederaufnahme des Wertschriftenhandels

Jurisprudence
Direkte Steuern
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt ein deutliches Indiz vor, dass es an einer subjektiven oder objektiven Gewinnstrebigkeit mangelt, wenn eine Tätigkeit auf Dauer nichts einbringt. Wer wirklich eine Erwerbstätigkeit ausübt, wird sich in der Regel nach andauernden beruflichen Misserfolgen von der Zwecklosigkeit seiner Tätigkeit überzeugen lassen und diese aufgeben.
iusNet StR 02.07.2019