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wertvermehrende Aufwendungen

Abzug von Kosten für die Liegenschaftsverwaltung?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat die Abzugsfähigkeit diverser Kosten für die Liegenschaftsverwaltung durch Dritte zu beurteilen. Dabei kann der Beschwerdeführer nicht nachweisen, dass die angefallenen Kosten effektiv für die Verwaltung der Liegenschaften angefallen und nicht private Lebenshaltungskosten darstellen. Daher wird die Abzugsfähigkeit verneint.
IusNet StR 24.07.2023

Unterhaltskosten oder wirtschaftlicher Neubau?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Totalsanierung, die praktisch einem Neubau gleichkommt, stellt aus steuerlicher Sicht eine Herstellung dar, weshalb die damit angefallenen Kosten bei der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig sind. Auch ein völliger Um- oder Ausbau einer Liegenschaft kommt wirtschaftlich einem Neubau gleich. Ein wirtschaftlicher Neubau liegt dann vor, wenn das Investitionsvolumen die Anschaffungskosten übersteigt, wenn die Gebäudehülle ersetzt wird oder das Gebäude ausgehöhlt und eine neue Innenraumeinteilung vorgenommen wird.
iusNet StR 27.01.2022

Nachweis der Anlagekosten bei der GGSt durch den Steuerpflichtigen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Steuerpflichtige muss den Beweis erbringen, dass die Renovations- und Sanierungsarbeiten effektiv erfolgt sind. Die Vorlage eines Bewertungsgutachtens reicht nicht, denn damit kann kein Zahlungsnachweis erbracht werden. Auch ist der Vermerk auf den Rechnungen, dass der Rechnungsbetrag in bar beglichen wurde, nicht ausreichend. Ohne gegenteilige Anhaltspunkte darf im Rahmen der Beweiswürdigung davon ausgegangen werden, dass Rechnungen im Umfang von insgesamt CHF 595'000 nicht bar beglichen wurden.
iusNet StR 27.01.2022

Ermessensveranlagung Grundstückgewinnsteuer

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Die Einreichung einer gesamthaften Grundstückgewinnsteuererklärung für mehrere verkaufte Stockwerkeigentumseinheiten berechtigt das Steueramt zu einer Ermessensveranlagung. Die von der Gebäudeversicherung ermittelten wertvermehrenden Aufwendungen eignen sich dabei als Schätzungsgrundlage. Wurde der Abzug von Unterhaltskosten in einer Steuerperiode zwar nicht gewährt, können diese Kosten bei der Grundstückgewinnsteuer nicht als wertvermehrende Kosten berücksichtigt werden.
iusNet StR 26.10.2020

Grundstückgewinnsteuer bei verbundenen Unternehmen

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Das BGr schützt die Feststellung der Vorinstanz, dass ein Teil des Landpreises in den Werklohn verschoben wurde mit der Folge, dass der Grundstückgewinn in beträchtlichem Ausmass zu Aufwendungen gegenüber der Generalunternehmerin umdeklariert wurde. Weil aber als Aufwendungen nur Kosten gelten, die in der Besitzesdauer angefallen und welche der Veräusserer selbst trägt, wurde zu recht auf eine Gewinnkorrektur erkannt, welche einem Drittvergleich standhält.
iusNet StR 28.10.2019