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Zahlungsunfähigkeit

Wegfall der solidarischen Haftung bei Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass für die Beurteilung einer Zahlungsunfähigkeit i.S.v. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 DBG grundsätzlich eine allgemeine (Kurz-)Formel besteht. Dergemäss liegt eine relevante Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der betreffende Ehegatte auf unbestimmte Zeit (zeitliches Kriterium) über keine ausreichenden Mittel verfügt (betragliches Kriterium), um die fälligen Steuern zu bezahlen. Auf einen kurzfristigen finanziellen Engpass trifft dies grundsätzlich nicht zu.
iusNet StR 29.11.2023

Aufhebung der Solidarhaftung von Ehegatten bei Zahlungsunfähigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ehegatten haften im Kt ZH solidarisch für die Gesamtsteuer. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten, kann die Solidarhaftung auf Gesuch hin rückwirkend aufgehoben werden. Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der an sich solidarisch haftende Ehegatte auf unbestimmte Zeit über keine ausreichenden Mittel verfügt, um die fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.
iusNet StR 25.08.2020