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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

9C_651/2022

Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach von einem eigenständigen nicht-unternehmerischen Bereich erst ausgegangen werden darf, wenn die Trennung ausreichend klar vollzogen werden kann, sei dies aufgrund einer nach aussen deutlich erkennbaren separaten Tätigkeit oder einer klaren Zweckbestimmung, die von jener der unternehmerischen Tätigkeit abweicht. Gemäss Bundesgericht kann vorliegend die ideelle Zweckbestimmung der Musicalaufführungen klar von jener der unternehmerischen Tätigkeit des steuerpflichtigen Vereins (Verkauf von Lebensmitteln etc.) unterschieden werden. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 28.11.2023

Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5392/2021

Die Beschwerdeführerin bezog Dienstleistungen in den Jahren 2015 – 2017, war aber erst ab 2018 obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Diese Dienstleistungen wurden 2020 mit Schweizer MWST der Beschwerdeführerin in Rechnung gestellt. Im vorliegenden Entscheid ist strittig, wie die mehrwertsteuerliche Behandlung dieser Vorsteuern auf Dienstleistungen an die Beschwerdeführerin in den Jahren 2015 – 2017 aussieht. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass die Steuerpflichtige für die Jahre 2015-2017 mangels Steuerpflicht nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war und die Vorsteuern auch nicht unter dem Titel der Einlageentsteuerung geltend machen kann.
iusNet StR 28.11.2023

Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5712/2022

Der Beschwerdeführerin wurde der Vorsteuerabzug auf dem Bezug baugewerblicher Leistungen von einer Einzelunternehmung mangels Nachweis der effektiven Bezahlung der Vorsteuer verweigert. Im Verfahren konnte sie diesen Nachweis auch nicht erbringen. Auf den vorgebrachten Zahlungsnachweisen war nicht die Beschwerdeführerin als Inhaberin der Belastungskonten vermerkt. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.10.2023

Recht auf Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-4948/2022

Die Beschwerdeführerin hatte Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. dem Leasing diverser Fahrzeuge in Abzug gebracht. Gemäss der ESTV sind jedoch diese Fahrzeuge dem Anteilseigner und Alleinaktionär für die private Verwendung zur Verfügung gestellt worden, weshalb die ESTV eine Nachbelastung vornahm. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass aufgrund der häufigen und dauernden Verfügbarkeit und intensiven Nutzung der Fahrzeuge durch den Alleinaktionär davon auszugehen ist, dass diese ihm zur alleinigen Benützung zur Verfügung gestanden haben und nicht der Verkauf bzw. Handel im Vordergrund gestanden sind. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.10.2023

Fristwiederherstellungsgesuch

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-1485/2022

Im vorliegenden Fall ist zu klären, ob die Vorinstanz zu Recht die Nachforderung von Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben verfügt hat. Dieser Prüfung liegt die Frage zu Grunde, ob die Beschwerdeführerin betreffend die Einfuhr und in Form von Milchschokolade wieder ausgeführtem koscheren Milchpulver ihren Pflichten aus dem Verfahren der aktiven Veredelung nachgekommen ist. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch die Vorinstanz halten übereinstimmend fest, dass die Erstere bis zum Ablauf der in den jeweiligen Bewilligungen für die strittigen Einfuhren statuierten Fristen keine entsprechenden Gesuche um definitive Zollbefreiung gestellt hat. Rechtfertigt die vorgebrachte Unkenntnis von rechtlichen Vorschriften eine Fristwiederherstellung?
iusNet StR 26.09.2023

Vorsteuerkürzung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5045/2021

Vorliegend erhielt die Beschwerdeführerin Beiträge vom BAKOM, ausgerichtet in Form einer gewährten Ermässigung auf den Zustellpreisen abonnierter Tageszeitungen durch die Schweizerische Post. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die von der ESTV angewandte Methode für die Berechnung der Vorsteuerabzugskürzung im vorliegenden Fall sachgerecht ist. Das Gericht sieht keine Anhaltspunkte, dass die ESTV sich bei der von ihr vorgenommenen Kürzung des Vorsteuerabzugs nicht innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegt hat. Im Übrigen wird die zahlenmässige Berechnung nicht bestritten. Der Antrag der Beschwerdeführerin, die als objektbezogenen Subventionen erfassten Beiträge zur Presseförderung seien als an sie gewährte Subventionen zu qualifizieren, die eine Vorsteuerkürzung im Verhältnis dieser Mittel zum Gesamtumsatz nach sich ziehen, wird abgewiesen.
iusNet StR 25.09.2023

Mitwirkungspflichten bei Prozessführung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-4596/2022

Die ESTV setzte den Mehrwertsteuerbetrag eines Treuhänders (Steuerpflichtiger) mangels Mitwirkung desselben nach pflichtgemässem Ermessen fest. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Einsprache ohne genauere Unterlagen für die Prüfung der Einsprache einzureichen. Indem der Beschwerdeführer erst im vorliegenden Beschwerdeverfahren die relevanten Akten für die Berechnung der geschuldeten Steuer eingereicht hat, hat er im vorinstanzlichen Verfahren seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil detailliert aus, was genau unter diesen Mitwirkungspflichten zu verstehen ist.
iusNet StR 29.08.2023

Absolute Verjährung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

9C_32/2023

Strittig ist, ob für absolut verjährte Kalenderjahre ein Feststellungs- oder andersartiges Rechtsschutzinteresse bezüglich Bestand und Höhe der verjährten Steuerforderungen und damit eine Beschwerdelegitimation besteht. Dies verneint das Bundesgericht in seinem Urteil, während das Gericht für die, erst nach dem Entscheid der Vorinstanz, eingetretene Verjährung die Beschwerdelegitimation bejaht. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen
iusNet StR 29.08.2023

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