Bei "Steuerrulings" handelt es sich um vorgängige Auskünfte der Steuerverwaltung, die zwar nicht Verfügungscharakter haben, aber gemäss dem Vertrauensschutzprinzip Rechtsfolgen gegenüber den Behörden auslösen können. Vorliegend stellte sich vorab die Frage, ob die in Rulings von der KStV GL als massgebend erklärte Besteuerung mit dem DBG in Einklang steht. Läuft die von der KStV GL bestätigte anzuwendende Methode dem Recht der direkten Bundessteuer zuwider, ist zu klären, ob sich die Beschwerdeführerinnen auf diese "Steuerruling" berufen können.