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Der Vorbehalt der Steuerumgehung, wenn eine Unternehmensnachfolge weder eine Transponierung noch eine indirekte Teilliquidation auslöst.

Steuerstrafrecht / Steuerstrafrechtspflege
Steuerumgehung | Unternehmensnachfolge | Erbenholding
Der Vorbehalt der Steuerumgehung, wenn eine Unternehmensnachfolge weder eine Transponierung noch eine indirekte Teilliquidation auslöst.
Stefan Fuchs
IFF 4/2018