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Steuerrecht > Rechtsprechung

Anwendbarkeit der Safe-Harbour Zinssätze bei geldwerten Leistungen

Jurisprudence
Direkte Steuern

Anwendbarkeit der Safe-Harbour Zinssätze bei geldwerten Leistungen

Das Bundesgericht beschäftigt sich einerseits mit der Frage, ob die Safe-Harbour Zinssätze der ESTV auch für die kantonalen Steuern Anwendung finden. Andererseits geht es der Frage nach, ob für die Berechnung der geldwerten Leistung ein (tieferer) marktüblicher Zinssatz oder die Safe-Harbour Zinssätze für Darlehen an Beteiligte und nahestehende Dritte zur Anwendung kommen.
iusNet StR 27.11.2024

Verkauf eines grösseren Grundstückensembles und gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Jurisprudence
Direkte Steuern

Verkauf eines grösseren Grundstückensembles und gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Das Bundesgericht prüft, ob vorliegend, der Gewinn aus dem Verkauf im Jahr 2019 dreier im Kanton Zürich gelegene Grundstücke der Steuerpflichtigen, welche Bestandteil eines grösseren Grundstückensembles sind, als privater Kapitalgewinn gemäss Art. 16 Abs. 3 DBG oder als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit nach Art. 18 Abs. 2 DBG zu qualifizieren ist.
iusNet StR 27.11.2024

Befreiung von der bernischen Handänderungssteuer für subventionierte Unternehmen

Jurisprudence
Direkte Steuern

Befreiung von der bernischen Handänderungssteuer für subventionierte Unternehmen

Das Bundesgericht prüft, ob die Steuerpflichtige als subventionierte Unternehmung von der bernischen Handänderungssteuer befreit ist. Umstritten ist insbesondere, ob ein Zusammenhang zwischen der Verwendung des Grundstücks und dem Bereich der staatlichen Förderung notwendig ist.
iusNet StR 27.11.2024

Steuerliche Behandlung der Wertberichtigung einer Beteiligung

Jurisprudence
Direkte Steuern

Steuerliche Behandlung der Wertberichtigung einer Beteiligung

Streitig ist vorliegend, ob eine Wertberechtigung auf einer Beteiligung geschäftsmässig begründet war. Das Bundesgericht prüft als Vorfrage die Unternehmensbewertung der Vorinstanz, insbesondere in Bezug auf einen Verstoss gegen das Willkürverbot. Konkret hat das Bundesgericht im Wesentlichen die Frage zu beantworten, ob die Beteiligung nicht bereits beim Erwerb über dem Verkehrswert aktiviert wurde.
iusNet StR 27.11.2024

Steuerpflicht

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Steuerpflicht

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die Beschwerdeführerin zurecht rückwirkend von der ESTV aufgrund der Erbringung elektronischer Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger mehrwertsteuerlich registriert wurde. Diese von der ESTV vorgenommene mehrwertsteuerliche Qualifikation wird im Urteil bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.
iusNet StR 27.11.2024

Ort der Leistung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Ort der Leistung

Bei steuerausgenommenen Bildungsleistungen, für welche nicht optiert wurde, ist für ein allfälliges Vorsteuerabzugsrecht entscheidend, wo sich der Leistungsort befindet. Bei Online-Fernkursen inkl. Live-Unterricht ist nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts der Leistungsort am Sitz der Steuerpflichtigen (im Inland) anzunehmen, da dort die (technische) Koordination durch die Beschwerdeführerin vorgenommen wird. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.11.2024

Steuerbefreiung einer Privatschule aufgrund einer gemeinnützigen Tätigkeit?

Jurisprudence
Direkte Steuern

Steuerbefreiung einer Privatschule aufgrund einer gemeinnützigen Tätigkeit?

Das Bundesgericht beurteilt, ob das Verwaltungsgericht des Kantons Bern Bundesrecht verletzt, indem es die Gemeinnützigkeit einer Privatschule verneint. Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass die Tätigkeit im Allgemeininteresse liegt. Bei der Beurteilung, ob eine Gemeinnützigkeit vorliegt, prüft das Bundesgericht, ob das erhobene Schuldgeld für weite Bevölkerungskreise erschwinglich ist.
iusNet StR 30.10.2024

Besteuerung zum Grundtarif rechtens?

Jurisprudence
Direkte Steuern

Besteuerung zum Grundtarif rechtens?

Das Bundesgericht prüft, ob das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu Recht bestätigt hat, dass das Steueramt des Kantons Zürich befugt war, dem Beschwerdeführer den hälftigen Kinderabzug sowie einen Abzug für die Krankenversicherungsprämien der beiden Kinder zu verweigern. Der Steuerpflichtige war getrennt und zahlte den beiden Kindern Unterhaltsbeiträge.
iusNet StR 30.10.2024

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