Steuerpflicht
Steuerpflicht
Steuerpflicht
Die Beschwerdeführerin betreibt eine elektronische Plattform, über die Unternehmen ihre Dienstleistungen anbieten können. Eine Provision wird erst fällig, wenn ein Vertrag zwischen einem Dienstleister und einem Kunden zustande gekommen ist. Die Beschwerdeführerin beantragte die MWST Registrierung. Die ESTV teilte im August 2020 mit, dass die Geschäftstätigkeit der Steuerpflichtigen als elektronische Dienstleistung zu qualifizieren sei. Die Registrierungspflicht sei daher bereits rückwirkend gegeben, was von der Beschwerdeführerin bestritten wurde. Aufgrund der durch die ESTV festgestellten Steuerpflicht hielt die ESTV diese Aufteilung allerdings für unbeachtlich und hielt die Steuerpflichtige für sämtliche Inlandumsätze für steuerpflichtig.
Das BVGr prüft das Vorliegen einer elektronischen Dienstleistung. Dafür müssen folgende Parameter erfüllt sein:
- Die Dienstleistung werde über das Internet erbracht.
- Die Dienstleistung werde automatisiert erbracht, minimale menschliche Beteiligung seitens des Leistungserbringers.
- Unmöglichkeit des Erbringens der Dienstleistung ohne Informationstechnologie.
Die erste und dritte...
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