Versand von amtlichen Akten an das Bürodomizil des Rechtsvertreters
Versand von amtlichen Akten an das Bürodomizil des Rechtsvertreters
Versand von amtlichen Akten an das Bürodomizil des Rechtsvertreters
Sachverhalt
Das KStA SO leitete gegen die A AG, die B AG und die C AG alle mit statutarischen Sitz im Kt SO je ein Verfahren wegen angeblicher Steuerhinterziehung aufgrund von Verbuchung geschäftsmässig unbegründeten Aufwandes ein. Ein im Kt BE im Anwaltsregister eingetragener Anwalt bezeichnete sich gegenüber dem KStA SO als Vertreter der drei Gesellschaften. Er ersuchte um Zustellung der vollständigen Akten bzw. der Datenträger, des internen E-Mail-Verkehrs und einer Vollständigkeitserklärung. Das Steueramt liess ihm den (internen) Antrag auf Durchführung eines Verfahrens wegen versuchter Steuerhinterziehung zukommen und ergänzte, dass angenommen werde, die Gesellschaften hätten ihn direkt mit den Veranlagungsverfügungen und ihren jeweiligen Eingaben bedient.
Der Rechtsvertreter wiederholte darauf sein Anliegen und verlangte gleichzeitig um Ansetzung einer neuen Frist. Das Steueramt teilte ihm sodann telefonisch mit, dass die Akten umfangreich seien, weshalb ein Termin zur Einsichtnahme in dem Amtsräumen angeboten werde. Der Rechtsvertreter trat darauf nicht ein und ersuchte abermals um Zusendung der vollständigen Akten.
Mit Verfügungen vom 25. Juni 2018...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.