Anfechtung von Rückweisungsentscheiden
Anfechtung von Rückweisungsentscheiden
Anfechtung von Rückweisungsentscheiden
A ist Alleinerbe seiner am 20.03.2012 verstorbenen Tante. Im Nachlass befinden sich Aktiven in der Höhe von CHF 16‘492‘171, darunter zwei Liegenschaften in den Kantonen Genf und Tessin.
Das KStA SG setzte die steuerbare Zuwendung auf CHF 7‘629‘041 fest und korrigierte dabei den Wert der ausserkantonalen Liegenschaften auf das kantonale Bewertungsniveau. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel wurden abgewiesen. Das VGr SG hiess die Beschwerde teilweise gut und setzte die steuerbare Zuwendung auf CHF 7‘454‘529 fest. Es erwog, die Angleichung auf das St. Galler Bewertungsniveau sei zu Unrecht erfolgt und wies die Sache zur Steuerausscheidung zurück.
Sowohl A als auch das KStA SG erhoben je separat Beschwerde an das BGr. Das VGr SG räumte vernehmlassungsweise ein, dass sein Entscheid einen Fehler enthalte.
Das BGr hielt zunächst fest, dass die Beschwerde an das BGr zulässig sei, obwohl der Entscheid des VGer SG das Verfahren nicht abschliesse, da das BGr Rückweisungsentscheide wie Endentscheide behandle, falls der unteren Instanz, an welche die Sache zurückgewiesen wird, kein Entscheidungsspielraum mehr verbleibe (BGE 140 V 321 E. 3.2).
Das BGr bejahte...
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