Die Betriebsqualifikation eines Immobilienverwaltungsbetriebes
Die Betriebsqualifikation eines Immobilienverwaltungsbetriebes
Die Betriebsqualifikation eines Immobilienverwaltungsbetriebes
Der Beschwerdeführer hielt mehrere Liegenschaften im PV. Sämtliche dieser Liegenschaften sind vermietet. Ein spezialisiertes Drittunternehmen ist mit der Verwaltung, Vermietung und Inkasso beauftragt. In der STE 2016 deklarierte der Beschwerdeführer die Liegenschaften erstmals im GV. Im Jahr 2017 entschied sich der Beschwerdeführer, die im Rahmen der Einzelunternehmung gehaltenen Immobilien in eine AG einzubringen.
Das KStA ZH bestätigte den vorgängig gestellten Antrag auf Steuervorbescheid. Bis auf eine Gemeinde hiessen auch sämtlich Liegenschaftsgemeinden den Antrag gut. Die betroffene Gemeinde veranlagte für die Übertragung letztlich auch die GGSt von CHF 630'000. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel wurden sowohl vom StRGr ZH als auch vom VGr ZH abgewiesen.
Gemäss dem BGr ist für eine steuerneutrale Umstrukturierung eine qualifizierte Form von Vermögen notwendig, dies widerspiegelt sich im Betriebserfordernis (E. 6.3.). Der Begriff des Betriebs ist dabei in Bezug auf eine Umstrukturierung weiter zu deuten als in Bezug auf die periodische Gewinn- und Kapitalbesteuerung. Gemäss dem BGr kann im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung auch eine der...
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