Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten bei der Einkommenssteuer
Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten bei der Einkommenssteuer
Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten bei der Einkommenssteuer
Die Beschwerdeführer erwarben im Jahr 2015 ein ehemaliges Bauernhaus aus dem Jahr 1935. Ab dem Jahr 2016 bewohnten sie das Bauernhaus und begannen mit der Renovation. Die Veranlagungsbehörde anerkannte für die Steuerperiode 2016 Liegenschaftsunterhaltskosten in der Höhe von CHF 163'098 als von der Einkommenssteuer abzugsfähig. Für die Steuerperiode 2017 liess die Veranlagungsbehörde von den Unterhaltskosten von total CHF 283'570 lediglich Unterhaltskosten in der Höhe von CHF 50'455 zum Abzug zu, nach einer Einsprache wurde der Abzug auf CHF 60'455 erhöht.
Die Vorinstanz lehnte den Abzug der weiteren Unterhaltskosten aufgrund der Annahme eines "wirtschaftlichen Neubaus" ab. Im Rahmen des "wirtschaftlichen Neubaus" seien die Aufwendungen integral als wertvermehrend zu charakterisieren. Dabei stützte sich die Vorinstanz auf mehrere, unpublizierte Urteile des BGr. Die in diesen Urteilen vertretene Auffassung wurde durch das BGr allerdings mit dem neulich ergangenen Leiturteil (9C_677/2021 vom 23. Februar 2023) aufgegeben. Das BGr führte in diesem Urteil aus, dass eine Totalsanierung bzw. ein Renovierungs- oder Umbauprojekt einer neu erworbenen Liegenschaft unter...
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