Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten Jurisprudence Direkte Steuern Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten Als Unterhaltskosten abzugsfähig sind nur Kosten, die wirtschaftlich und zeitlich in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eigenmietwert oder dem Mietertrag stehen. iusNet StR 29.08.2022 Lire la suite de Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten