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Öffentlicher Zweck

Teilweise Steuerbefreiung einer Jugendriege

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Jugendriege kann teilweise steuerbefreit sein, da der öffentliche Zweck des Sports bzw. der Sportförderung nicht auf den freiwilligen Schulsport begrenzt ist. Das BGr stellt fest, dass die Kurse der Jugendriege die Rahmenbedingungen des freiwilligen Schulsports einhalten und gemäss dem Zürcher Volksschulgesetz auch von Privaten angeboten werden können. Eine Beschränkung auf Knaben oder Mädchen steht einer Steuerbefreiung nicht entgegen.
iusNet StR 25.04.2022

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Privatschule sind nicht erfüllt, da die Schule (i) keine vollständige schulische Ausbildung anbietet, (ii) der Lehrplan vom zuständigen département de l'instruction publique nur teilweise anerkannt wurde, (iii) die Schule aufgrund des hohen Schulgeldes nicht allen sozialen Schichten offensteht und (iv) die Schule vorgetragene Gewinne auswies. Es liegt keine öffentliche Aufgabe vor.
iusNet StR 25.08.2020

Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn in erster Linie Erwerbszwecke verfolgt werden. Eine (teilweise) Steuerbefreiung bleibt, wenn eine juristische Person durch öffentlich-rechtlichen Akt mit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betraut wird; sie diese in konkret überprüfbarer Weise tatsächlich erfüllt; keine Dividenden ausschüttet; einer Aufsicht des Gemeinwesens unterliegt und ihr Eigenkapital statutarisch ausschliesslich und unwiderruflich den öffentlichen Zwecken gewidmet ist.
iusNet StR 02.09.2019