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Übertragungsvertrag

Handänderungssteuer infolge Fondsleitungswechsel

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht verweist auf seinen Leitentscheid, der die Erhebung der Handänderungssteuer bei einem Wechsel der Fondsleitung geschützt hatte und bestätigt die vorinstanzlichen Erwägungen, wonach die Erhebung der Handänderungssteuer den Wechsel der Fondsleitung faktisch nicht verunmöglicht und mit dem Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung vereinbar ist. Weiter hält das Gericht fest, dass, sofern der Fondsleitungswechsel im Interesse der Anleger liegt, eine dadurch ausgelöste Handänderungssteuer auf die Anleger auch überwälzt werden darf. Es verneint eine Verletzung der Eigentumsgarantie und des Willkürverbots.
iusNet StR 27.02.2024