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25-Prozent-Regel

Gemischter Erbvorbezug und Steueraufschub

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Vorinstanz stellt den Erbvorbezug zu Recht mit der gemischten Schenkung gleich, kommt aber zum Schluss, dass es zwischen Leistung und Gegenleistung an einem offensichtlichen Missverhältnis fehlt, weil die Differenz zwischen dem Verkehrswert von CHF 425'000 und einer Gegenleistung von CHF 400'000 zu gering sei.
iusNet StR 28.04.2021