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Absorptionsfusion

Nichtberücksichtigung des Verlustvortrags aufgrund Steuerumgehung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr stellt fest, die erfolgte Fusion hätte es der Beschwerdeführerin erlaubt, den Gewinn der absorbierten Gesellschaft mit ihren Vorjahresverlusten zu verrechnen, was ohne Fusion nicht möglich gewesen wäre. Die Absorption hat zudem wirtschaftlich keinen Sinn gemacht und kann nur durch die Aussicht auf eine Steuerersparnis begründet werden. Die Voraussetzungen der Steuerumgehung sind erfüllt und die Verrechnung der Vorjahresverluste sind ausgeschlossen.
iusNet StR 24.06.2020