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Abzüge

Der Eigenmietwert einer italienischen Liegenschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Kantonale Steuerverwaltung Genf setzt den Eigenmietwert von ausländischen Immobilien auf 4.5% des Verkehrswertes fest und lässt keinen Abzug von Unterhaltskosten zu, da in diesem Wert bereits ein Pauschalabzug von 25% berücksichtigt wird. Das Bundesgericht erachtet diese Methode als bundesrechtskonform, sofern die Pflichtigen nicht einen Eigenmietwert am Ort der Liegenschaften mittels eines offiziellen Dokuments einer Behörde nachweisen können.
iusNet StR 27.03.2023