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Abzug für Fahrkosten

Abzug von Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Steuerpflichtiger, der einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann die Kosten für die Benutzung seines Privatfahrzeugs als Gewinnungskosten für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte abziehen, wenn er dadurch seine Fahrzeit um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzen kann. Der Steuerpflichtige sollte jedoch auch analysieren, ob Hybridlösungen (Kombination von Privatfahrzeug und öffentlichen Verkehrsmitteln) möglich sind.
iusNet StR 25.04.2022