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Aircraft Management

Vergütung der Mehrwertsteuer

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-2037/2022

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die Beschwerdeführerin eine vergütungsausschliessende Inlandleistung erbracht hat. Gemäss Bundesverwaltungsgericht sind die Leistungen der Beschwerdeführerin nicht als Aircraft Management zu qualifizieren. Vielmehr hat sie gegenüber dem Operator Unterstützungsleistungen erbracht, wobei die erbrachten Passagierbodentransporte aus der massgebenden Verbraucheroptik eines Flugzeugeigentümers im Vergleich zum Aircraft Management einen eigenständigen Zweck aufweisen und damit als eigenständige Leistung zu qualifizieren sind. Indem ein Teil der Transportdienstleistungen im Inland erfolgt ist, hat die Beschwerdeführerin keinen Anspruch auf Vergütung der MWST. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.02.2024