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Akontozahlungen

Verrechnung der Forderung auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit direkter Bundessteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt, dass der Verzugszins, welcher auf der Grundlage der provisorischen Steuerrechnung vom 15. März 2013 berechnet und dem Steuerpflichtigen mit der Schlussrechnung vom 18. Januar 2016 für die direkte Bundessteuer 2012 belastet wurde, zu annullieren ist.
iusNet StR 26.11.2019