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Alternativgüter

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel auch bei einer privaten Eigennutzung

Éclairages
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat die Frage zu beurteilen, ob ein Verkauf einer Liegenschaft trotz privater Nutzung durch eine Selbstbewohnung als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel zu qualifizieren ist. Die Selbstbewohnung vermochte jedoch die Liegenschaft nicht als Privatvermögen zu qualifizieren, insbesondere weil der Beschwerdeführer mittels eines planmässigen und systematischen Vorgehens zuvor bereits mehrere Liegenschaften kurz bewohnt und anschliessend wieder verkauft hatte.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 28.11.2023