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Anspruch auf Rechtsgleichheit

Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter

Éclairages
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdegegnerin betreibt seit vielen Jahren eine Karateschule. Die ESTV war der Meinung, dass bei den Kickboxkursen für Erwachsene die Wissensvermittlung nicht das primär verfolgte Ziel sei und kein vordefiniertes Lernziel bestehe, weshalb keine von der Mehrwertsteuer ausgenommene Bildungsleistung vorliege. Das BGr bestätigt diese Auffassung.
Florian Hanslik
iusNet StR 29.03.2020

Kickboxkurse gehören nicht zu den ausgenommenen Bildungsleistungen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die von der Beschwerdegegnerin angebotenen Kickboxkursen für Erwachsene sind nach Auffassung der ESTV keine von der Mehrwertsteuer ausgenommene Umsätze, da die Wissensvermittlung nicht das primär verfolgte Ziel ist und kein Lernziel definiert ist. Das BGr bestätigt diese Auffassung.
iusNet StR 29.03.2020