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Ausnahmetatbestand

Praxisänderung bei der Sondersteuer auf Liquidationsgewinnen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Es gibt keine sachlichen Gründe dafür, die Differenz zwischen Buch- bzw. Einkommenssteuerwert und Anlagekosten des gesamten Grundstücks teilweise von der direkten Bundessteuer zu befreien, wenn der Steuerpflichtige die Bestandteile des Grundstücks einzeln verbucht hat und die wieder eingebrachten Abschreibungen auf den einzelnen Bestandteilen tiefer ausfallen als die Differenz zwischen Buchwert und Anlagekosten des gesamten Grundstücks.
iusNet StR 24.06.2020