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Ausschluss Beweismittel

Verwertbarkeit von Beweismitteln im Steuerverfahren

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die im Steuerverfahren zugelassenen Beweismittel sind dieselben wie diejenigen im Verwaltungsverfahren. Das BGr bestätigt im vorliegenden Entscheid, dass ein Polizeibericht, der anonym an das Gericht geschickt und dann im Rechtshilfeverfahren zwischen den Behörden ausgetauscht wird, in die Steuerakten aufgenommen werden kann, ohne dass dem Steuerpflichtigen per se ein offensichtlicher und nicht wiedergutzumachenden Nachteil entstünde. Darüber hinaus sei den Beschwerdeführern der Beweis, dass die Zulassung dieses Polizeiberichts als Beweismittel eine Verletzung ihrer Privatsphäre darstelle, nicht gelungen.
iusNet StR 30.11.2020