Das Bundesgericht beurteilt, in welchem Umfang Mietkosten für Büroräumlichkeiten, die sowohl für eine selbständige Erwerbstätigkeit als auch für die Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft genutzt wurden, von der Einzelunternehmung als geschäftsmässig begründeter Mietaufwand abgezogen werden können.