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Baulandparzelle

Steuerliche Behandlung von Ersatzbeschaffungsrückstellungen und Gewinnanteilsansprüchen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Wegfall des bodenrechtlichen Schutzes von Grundstücken im Geschäftsvermögen ändert nichts an der Qualifikation als Geschäftsvermögens. Ersatzbeschaffungsrückstellungen bei Grundstücken im Geschäftsvermögen sind bei der Einkommenssteuer aufzurechnen, sofern diese nicht mehr geschäftsmässig begründet sind. Die Ausrichtung von Gewinnanteilsansprüchen gegenüber Miterben stellt eine private Schuldentilgung und keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar.
iusNet StR 18.05.2020