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baurechtliches Rechtsmittelverfahren

Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Für eine Qualifikation von Anwalts- und Gerichtskosten als abziehbare Unterhalts- bzw. Liegenschaftsverwaltungskosten nach Art. 32 Abs. 2 DBG ist erforderlich, dass die Aufwendungen der Sicherung des Grundeigentums bzw. der Nutzung dienen. Die Abzugsfähigkeit von Verfahrenskosten hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige im entsprechenden Gerichtsverfahren mit allen Rechtsbegehren durchzudringen vermag. Es wird indes vorausgesetzt, dass das Verfahren nicht offensichtlich aussichtslos erscheint.
iusNet StR 12.05.2021