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bereits laufenden Sachverhaltsabklärungen

Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach sich die Beschwerdeführer bei bereits laufenden Sachverhaltsabklärungen des kantonalen Steueramtes nicht durch straflose Selbstanzeige desselben Sachverhaltes der Strafverfolgung entziehen können.
iusNet StR 30.11.2020