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bestimmungsgemässe Nutzung

Eigenmietwert - Nachweis von ernsthaften Verkaufsbemühungen bzw. Unbewohnbarkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Nachweis von ernsthaften Verkaufsabsichten bzw. der Unbewohnbarkeit einer Liegenschaft ist nicht leichthin anzunehmen, sondern muss durch den Steuerpflichtigen detailliert nachgewiesen werden. Nur in diesem Fall ist von einer Erfassung des Eigenmietwerts abzusehen.
iusNet StR 21.12.2020