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Betriebsleiterwohnung

Künftige Betriebsleiterwohnung ist kein landwirtschaftlich genutztes Grundstück

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im Kanton Aargau gelangt die privilegierte Vermögensbesteuerung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei Wohnräumen nur zur Anwendung, wenn und soweit diese unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen.
iusNet StR 21.12.2020