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Betriebsleiterwohnung

Künftige Betriebsleiterwohnung ist kein landwirtschaftlich genutztes Grundstück

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein in der Bauzone liegendes Grundstück, auf dem die Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebes die künftige Betriebsleiterwohnung errichten, gilt nicht als der privilegierten Vermögensbesteuerung unterliegendes landwirtschaftlich genutztes Grundstück.
iusNet StR 21.12.2020