Für die Beurteilung einer indirekten Teilliquidation ist zu prüfen, ob nicht betriebsnotwendige Substanz vorliegt. Dies bestimmt sich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien aus der Perspektive des Verkäufers unter der Annahme, dass der Betrieb fortgeführt wird. Sofern bereits zum Verkaufszeitpunkt feststeht, dass der Käufer den Betrieb liquidieren wird, ist von keiner betriebsnotwendigen Substanz auszugehen.